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Islamische Feiertage
2012

   
 

(Bitte beachten Sie, dass die Festlegung des Tages von Ramadan und dem Festtag aufgrund unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen um einen Tag variieren kann. Der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM), also die Verbände DITIB, VIKZ, Islamrat und Zentralrat zusammen haben sich gemeinsam auf einen einheitliche Zeitrahmen verständigt)

Das Fastenbrechenfest: (1433 n. H.):
30. August 2011
(Aufgrund verschiedener Berechnungsgrundlagen, kann dieses Datum um einen Tag variieren)


Das Opferfest:
06. November 2011
(Aufgrund verschiedener Berechnungsgrundlagen, kann dieses Datum um einen Tag variieren)

Weitere wichtige Tage im islamischen Kalender:

Ramadan: (Anfang des Fastenmonats):
01. August 2011

Das islamische Neujahr: (1433 n. H.):
26. November 2011

Ashura-Fest:
(Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses):
05. Dezember 2011


Weitere Erläuterungen zu den islamischen Festen und Anlässen

Das Fastenbrechenfest und das Opferfest sind die eigentlichen Feste im Islam. Sie sind für alle islamischen Rechtschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen Mondkalender.

Die Festlegung der Daten dieser Feste und ihre Umrechnung auf den Gregorianischen Kalender wird bei manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der eigentlichen Sichtung des Neumondes abhängig gemacht. Dies führt dazu, dass die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal erst am Vorabend des Festes möglich ist. Geographische Gegebenheiten könne auch dazu führen, dass die Festlegung des Festes in den verschiedenen Islamischen Ländern um einen Tag variiert.

Die anderen o.g. festlichen Anlässe haben keinen einheitlich verbindlichen Charakter im theULogischen Sinne, werden jedoch von manchen islamischen Rechtschulen und Völkern als Feste betrachtet.

Die Fastenzeit beginnt im Monat Ramadan täglich bei der Morgendämmerung und endet beim Sonnenuntergang. Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr nicht erlaubt.

Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für Mädchen durch die erste Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguss festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten erwünscht.

Alte, kranke und schwache Leute, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.

Eschweiler, 28.02.2005

Fastenbrechenfest: Auch Ramadanfest, Arabisch „Idul Fitr“, Türkisch „Seker Bayrami“ Opferfest: Arabisch „Idul Adha“, Türkisch „Kurban Bayrami“. Das Opferfest ist das höchst islamische Fest. Nach Hidschra (n.H.): d.h. nach der Auswanderung des Propheten Muhammad von Mekka nach Medina im Jahre 622 n.Ch. (Beginn der islamischen Zeitrechnung) Alle Daten wurden von Prof. Dr. M. Hawari (Islamisches Zentrum Aachen) nach den Beschlüssen der Internationalen Islamischen Gutachterräte in Mekka und Istanbul errechnet.

Stand Februar 2005

   
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